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Rote Ampel überfahren?

Sie haben eine Rote Ampel überfahren und fragen sich nun, wie gut die Chancen stehen, die Punkte, das Fahrverbot, oder nach einem Unfall auch den Regress der Versicherung zu vermeiden?

Gern können Sie mir Ihren Fall unverbindlich am Telefon schildern oder mir eine kurze Mail senden.

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Bild rote Ampel überfahren

Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog:

BKAT

NR:

Verstoß Fahrverbot

in Monaten

Bußgeld

in Euro

Punkte Tilgungsfrist

in Jahren

132 rote Ampel überfahren 0 90,00 1 2,5
132.1 mit Gefährdung 1 200,00 2 5
132.2 mit Sachbeschädigung 1 240,00 2 5
132.3 über 1 Sekunde Rot 1 200,00 2 5
132.3.1 mit Gefährdung 1 320,00 2 5
132.3.2 mit Sachbeschädigung 1 360,00 2 5

Chancen:

Lohnt der Einspruch gegen einen Ampelblitzer?

Beim Rotblitzer gibt es jede Menge technischer Umstände, die oft über Punkte oder Fahrverbot hinweghelfen.

Ein Grund ist zum Beispiel folgender: Neben den immer wieder auftretenden Defekten und schlechten Fotos sind Ampelblitzer so aufgebaut, dass die Sensoren vom Rotblitzer immer hinter der Haltelinie liegen.

Bild Rotblitzer Ampelblitzer

Um die genaue Rotzeit zu bestimmen ist also nicht der Zeitpunkt des Überfahrens der Messsensoren wichtig, sondern das der Haltelinie an der roten Ampel. Hier muss also eine Rückrechung stattfinden, die oft 1,2 Sekunden Rotzeit auf 1,0 Sekunden schrumpfen lässt. - Kein Fahrverbot.

Zudem dauert es ein gewisse Zeit, bis die rote Glühbirne so hell leuchtet, dass das Menschliche Auge das Licht der Roten Ampel erkennen kann. Auch diese Zeit ist anzurechen. Weiter ist fraglich, ob die Gelbphase den amtlichen Richtlinien entspricht und ob der Betroffene gleichmäßig, bremsend oder beschleunigend über die Ampel gefahren ist. Hier ergibt die anwaltliche Prüfung oft genügend Spielraum um den Betroffenen zu helfen.

Zum anderen gibt es eine ganze Reihe an Urteilen, die beim Überfahren einer roten Ampel eine Ausnahme vom Fahrverbot rechtfertigen. So zum Beispiel das sog. Augenblicksversagen, den Mitzieheffekt oder verwechseln der Ampeln.

Augenblicksversagen:

Die Rechtsprechung vom Augenblicksversagen geht vereinfacht dargestellt davon aus, dass es jedem Kraftfahrer passiert, dass er ein Verkehrszeichen durch eine kurze Unaufmerksamkeit nicht richtig erkennt. Diese kurze Unaufmerksamkeit rechtfertigt dann nach gängiger Rechtsprechung kein Fahrverbot. Aber Achtung: Wenn man hier dem Gericht das falsche erzählt, kann es auch schnell schlimmer werden.

 

Mitzieheffekt:

Beim Mitzieheffekt hält man erst an der roten Ampel (z.B in der Linksabbiegerspur) an und kommt seiner Wartepflicht an der Haltelinie nach. Dann bekommt der Geradeausverkehr grün, fährt los und man wird Intuitiv mitgezogen.

Auch hier ist ein Fahrverbot in der Regel nicht zu verhängen.

Aber wieder Achtung: ein Gericht sieht, ob man zuvor angehalten hat oder nicht. Aus diesem Grunde empfiehlt sich oft erst eine technische Prüfung der Sache, bevor man einen Einspruch begründet. Rechtschutzversicherungen tragen diese Kosten.


Eisglätte / Ölspur

Vom Autofahrer wird grundsätzlich verlangt seine Fahrweise den Witterungsbedingungen anzupassen, sodass die Ausrede man sei wegen Eisglätte über die Haltlinie gerutscht nur mit guter Begründung hilft.

Unfall

Führt ein Rotlichtverstoß zu einem Unfall, droht in der Regel ein Fahrverbot. Zudem kann es sein, dass die eigene Autoversicherung Ihre Leistung verweigert und erhebliche Regressforderungen drohen. Hier sollte man sich auf jeden Fal professioneller Hilfe bedienen.

Bußgeldbescheid prüfen:

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Allgemeine Informationen zum Bußgeldverfahren finden Sie hier.

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