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Bußgeldbescheid

Sie haben von der Stadt Leipzig oder einer anderen Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid wegen einem Blitzer oder einem Unfall bekommen und möchten wissen, ob es Sinn macht sich mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu wehren? Ob Sie die Punkte vermeiden können oder das Fahrverbot in eine "Geldstrafe" umwandeln können?

Für eine erste Einschätzung erreichen Sie mich gern und unkompliziert unter

Telefon:  0341-35209725

E-Mail an: kaden@advokaden.de

 

Um eine erste Beratung vorzubereiten, können Sie  folgende Dokumente

Vollmacht.pdf

Mandantenfragebogen.pdf

ausdrucken, unterschreiben und mit dem Bußgeldbescheid an:

mail: kaden@advokaden.de

senden. Für Rückfragen stehe ich natürlich gern jederzeit zur Verfügung.

Kosten und Gebühren

Die Kosten richten sich nach dem RVG.

Rechtschutzversicherungen

Wenn Sie oder der Fahrzeughalter über eine Rechtschutzversicherung verfügen werden die Kosten vorab mit der Rechtschutzversicherung abgestimmt und eine Deckungszusage eingeholt. Die Rechtschutzversicherung übernimmt gemäß ihren ARB alle Kosten des Verfahrens.

Alkohol am Steuer

Eine Trunkenheitsfahrt bedeutet in den meisten Fällen mindestens einen Monat Fahrverbot und 500,00 Euro Geldbuße. Bei wesentlich mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut kann es aber auch schnell zu einem Strafverfahren mit erheblich eingreifenderen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen mit gleichlaufender Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Alkohol am Steuer.

Abstandsmessung Autobahn

Abstandsmessungen sind im Gegensatz zu normalen Blitzern kaum im voraus zu erkennen. Die Aufnahmegeräte erfassen den Betroffenen auf der Autobahn bereits mehrere hundert Meter vor der Messstelle an der das eigentliche Blitzfoto angefertigt wird. Trotzdem können auch Abstandsmessungen fehlerhaft sein.

Fahrverbot umwandeln

In besonderen Ausnahmefällen ist es sogar möglich, das Fahrverbot in eine angemessen erhöhte Geldbuße umzuwandeln. Um das Fahrverbot aber auf diese Weise zu umgehen, muss eine besondere Härte plausibel dargestellt werden. Paradebeispiel ist hier etwa der Taxifahrer oder Handelsvertreter im Außendienst.

In besonderen Fällen können auch einzelne Fahrzeuge vom Fahrverbot ausgenommen werden. Zum Beispiel ist es möglich, dem Landwirt das Fahren mit seinen Agrarmaschinen zu gestatten, wenn er andernfalls seine Felder nicht bewirtschaften könnte.

Bloße Unannehmlichkeiten, wie ein beschwerlicher Arbeitsweg sind hingegen in der Regel hinzunehmen und als "Denkzettel" beabsichtig.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Deutschland seit jeher nur verhältnismäßig milde bestraft. Unseren Nachbarn drohen hier weitaus drastischere Strafen. Trotzdem nimmt auch hierzulande die Erfolgsquote bei der Ahndung zu. Geschwindigkeitsmessgeräte arbeiten heute zum Teil mit Blitzern die das menschliche Auge nur schwer erkennen kann. Die Fehlerquoten unterscheiden sich dabei von Gerät zu Gerät erheblich. Mehr zu Radarmessung, Lasermessung und Starenkasten finden Sie hier.

Rote Ampel überfahren

Beim Überfahren einer Roten Ampel zeigt sich neben der Frage der richtigen Ampelschaltung oft auch das Problem, dass auch aufmerksame Kraftfahrer durch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer beeinflusst werden. Die unter dem Begriff des sog. Augenblicksversagen zusammengefasste Rechtsprechung geht davon aus, dass ein kurzes Versagen selbst dem besten Kraftfahrer unterläuft und kein Fahrverbot rechtfertigt.

 

Bußgeld, Strafe, Bußgeldkatalog

Der neue Bußgeldkatalog hat die Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten erheblich angezogen. Einen Auszug für Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts finden Sie hier.

Auf der Internetseite

www.einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de

finden Sie viele nützliche Informationen rund um das Thema Bußgeldbescheid.

 

 Verkehrsrecht Leipzig - Bußgeldbescheid - Fahrverbot - Geschwindigkeitsüberschreitung - Rote Ampel überfahren - Verkehrsanwalt

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